Die Führerscheinklassen

AM

Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50ccm und bis max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder max. 50ccm und bis max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Leistung max. 4 kW bei Elektromotor oder Dieselmotor.

Vierrädrige Leicht – Kfz max. 50ccm und bis max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Leistung max. 4 kW bei Elektromotor oder Dieselmotor.

Leermasse: max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: Keine
Theorie: Mind. 12 Grundstoffunterricht
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit Sonderfahrten: keine

Prüfung:

theoretische und 55 Minuten praktische Prüfung

Führerscheinantrag:

  • 1 Antrag
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest vom Optiker

A1

Krafträder mit max. 125ccm, max. 11kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Im Alter von 16 - 18 Jahren auf 80 km/h Begrenzung entfällt.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern. Über 50ccm oder bbH über 45km/h, Leistung max.15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: AM
Theorie: bei Ersterwerb 12 Lektionen Grundstoff bei Vorbesitz 6 Lektionen Grundstoff
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit Sonderfahrten: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben) 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten á 45 Minuten

Prüfung: theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung

Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Nachweis über Sofortmaßnahme am Unfallort (bei Ersterwerb)
Sehtest vom Optiker
Personalausweis


A2

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35kw und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2kw/kg.

Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: A1 und AM
Theorie: Bei Ersterwerb mind. 12 Grundstoffunterricht bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis mind. 6 Lektionen Grundstoff
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit Sonderfahrten: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben)
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten á 45 Minuten
- 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt á 45 Minuten - bei Vorbesitz A1 weniger 2 Jahre

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. (Auch Fahrerlaubnisse vor dem 1.04.1980 gemacht, sowie Fahrerlaubnis 1B )
Prüfung: evtl. theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung oder nur 60 Min. praktische Prüfung bei Aufstieg

Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Sofortmaßnahme am Unfallort (falls erste Fahrerlaubnis)
Sehtest vom Optiker


B196

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm/cm³ und max 11 KW (15 PS).
In Kombination der Führerscheinklasse B (mindestens 5 Jahre)

Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2., A)
Fahrstunden: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Prüfung: keine

Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern. Über 50ccm, bbH über 45km/h, Leistung über15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: A1, AM und A2
Theorie: Bei Ersterwerb mind. 12 Grundstoffunterricht bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis mind. 6 Grundstoffunterricht
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit Sonderfahrten: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben)
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten á 45 Minuten
- 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt á 45 Minuten bei Vorbesitz A1 oder A2 weniger 2 Jahren.

A2 min. 2 Jahre dann ist keine theoretisch Prüfung erforderlich, nur eine praktische Ausbildung und Prüfung.

Prüfung: evtl. theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung oder nur 60 Min. praktische Prüfung bei Aufstieg

Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Sofortmaßnahme am Unfallort (falls erste Fahrerlaubnis)
Sehtest vom Optiker

 

B

Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3,5t z. G. (zulässige Gesamtmasse) mit nicht mehr als 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) zusätzlich
- Anhänger bis 750kg z. G.
- Anhänger über 750kg z. G, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3500kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitendes Fahren ab 17 (bF17)
(Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden)
Voraussetzung der Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Fahrerlaubnisbesitz der Klasse B seit 5 Jahren ohne Unterbrechung
- nicht mehr als 1 Punkt
Einschluss: L und AM
Theorie: Bei Ersterwerb 12 Lektionen Grundstoff, bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 Lektionen
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit
Sonderfahrten: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben)
- 5 Überland - 4 Autobahn - 3 Nachtfahrten á 45 Minuten
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Führerscheinantrag:
1 Antrag (evtl. Zusatzantrag für Begleitendes Fahren mit 17 Jahren)
1 biometrisches Passbild
Nachweis über Sofortmaßnahme am Unfallort (bei Ersterwerb)
Sehtest vom Optiker

B96

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17)
Voraussetzung der Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Fahrerlaubnisbesitz der Klasse B seit 5 Jahren ohne Unterbrechung
- nicht mehr als 1 Punkt
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: L und AM
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.

Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Sehtest vom Optiker max. 2 Jahre gültig

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.

Vorbesitz: Klasse B Einschluss: L und AM Theorie: nicht erforderlich
Klassenspezifischer Unterricht: nicht erforderlich
Fahrstunden: nach Lehrplan und Lerngeschwindigkeit
Sonderfahrten: (vom Gesetzgeber vorgeschrieben)
- 3 Überland - 1 Autobahn - 1 Nachtfahrt á 45 Minuten
Prüfungen: Theoretisch und praktische Prüfung

Prüfungszeit: Keine theoretische Prüfung - 55 Minuten praktische Prüfung
Führerscheinantrag:
1 Antrag
1 biometrisches Passbild
Sehtest vom Optiker max. 2 Jahre gültig